Handlungsempfehlung bei Kampfmittelräumarbeiten
Wenn Sie Kampfmittel jeglicher Art auffinden, gilt:
Hände weg und sofort die Gemeindeverwaltung und / oder Polizei informieren!
Kampfmittel wie Bombenblindgänger, Granaten, Panzerfäuste und Patronenmunition sind zur Kriegsführung bestimmt. Sie können daher ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren, auch unbeabsichtigt bei Bodeneingriffen, birgt erhebliche Risiken und führt zu entsprechenden Gefahren.
Deshalb gilt:
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Funde in vorgefundener Lage liegen lassen und sofort die o.g. Stellen verständigen! Diese übernehmen die erforderlichen Schritte, um die Gefahr zu beseitigen.
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Wer ohne besondere Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiert, gefährdet sein eigenes Leben und häufig auch das Leben anderer! Solche Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ausführliche Hinweise, Informationen und Empfehlungen
zu Verhaltensregeln bei Gefahren durch Kampfmittel sowie zur Abwehr dieser Gefahr, insbesondere zu Zuständigkeiten und Kostenregelungen finden Sie unter folgendem Link .
Anschrift / Telefonnummern
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Regionaldirektion Hameln-Hannover
- Kampfmittelbeseitigungsdienst -
Kontakt: 0511 30245-502 und 503
Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 09:00 - 15:30; Freitag und vor Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr um Anmeldung wird gebeten |
Grundsätzlich Meldung von Kampfmittelfunden (auch außerhalb der Bürozeiten) Tel. 0511 30245-500 Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 7:30 - 16:30 Uhr; Freitag und vor Feiertagen 7:30 - 13:00 Uhr kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de (nur für ergänzende Informationen) |
Dezernatsleitung: Thomas Globig
Zuständigkeitsgebiet KBD