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Sie haben Kampfmittel gefunden?

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf Ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen.

Ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen, da sie bis zur Unkenntlichkeit verrostet sind oder im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen ähneln.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Bitte melden Sie den Kampfmittelfund

  • bei ihrer Gemeindeverwaltung (Gefahrenabwehrbehörde),
  • der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder
  • beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (+49 511 30245-500, kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de).
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