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Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung

Bereits in den Kriegsjahren und bis zum heutigen Tage wurde und wird in Niedersachsen nach Kampfmitteln der beiden Weltkriege gesucht. Doch auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass noch große Mengen von nicht erkannten Kampfmitteln im Erdreich vorhanden sind. Nach Jahrzehnten der Lagerung dieser Kriegslasten im Boden ist die Gefahr, die von diesen verschiedensten Kampfmitteln ausgeht, nicht gemindert.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat die Möglichkeit, für Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen Kriegsluftbildauswertungen vorzunehmen, die Aussagen treffen können, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind.
Die Auswertung ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen zwischen 74 und 500 € zzgl. Mehrwertsteuer und sind abhängig vom benötigten Aufwand. Bei einem durchschnittlichen Grundstück muss mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Stunden gerechnet werden. Eine kostenlose Stornierung ist möglich solange mit der Auswertung noch nicht begonnen wurde.
Die Bearbeitungszeit richtet sich grundsätzlich nach Aufwand. Auf Grund des hohen Antragsaufkommen beträgt diese bis zu 20 Wochen (Stand Juni 2022).

Für die kostenpflichtige Kriegsluftbildauswertung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Handelt die antragstellende Person als Auftragnehmer/in für die kostenpflichtige Firma / Behörde (Antragstellung durch Dritte), ist eine Vollmacht für die Anerkennung der Kostenpflicht erforderlich.
Bitte füllen Sie unseren Antrag auf Kriegsluftbildauswertung digital aus und senden Sie ihn medienbruchfrei (digital, ohne Unterschrift oder Stempel) als PDF-Formular per Mail an kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden verpflichtend folgende Angaben und Anlagen benötigt ohne die der Antrag nicht bearbeitet werden kann:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Kostenpflichtigen. Bei einer Antragstellung für Dritte auch eine Vollmacht
  • Ort sowie entweder eine gültige Adresse oder eine Lageangabe der Antragsfläche
  • Kartenmaterial (Liegenschaftskarte 1:500 – 1:2.000 bevorzugt) mit eindeutiger Markierung des auszuwertenden Bereiches ist beizufügen
  • Falls möglich senden Sie uns die Antragsfläche in digitale Geodaten (vorzugsweise im Esri Shapefile in EPSG: 25832, alternativ kml/kmz, geojson, …) zu
  • CAD-Dateien können nicht immer eingelesen werden. Falls nur diese zugeliefert werden können, dann im dxf-Format und der Raumbezug muss angegeben werden. Die Datei darf ausschließlich die Antragsfläche als geschlossene Fläche enthalten.
  • Bitte senden Sie uns keine analogen Pläne zu, die größer als DIN A3 sind.
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